Referenz v2

Vorabfassung — noch nicht ausgestellt. Diese Erklärung ist inhaltlich vollständig, aber noch nicht unterzeichnet: Die zugrunde liegende EU-Konformitätserklärung wird als Entwurf geführt, solange einzelne Sicherheitsentscheidungen offen sind. Bitte verwenden Sie sie noch nicht als Nachweis gegenüber Dritten. Die unterzeichnete Fassung erhalten Sie, sobald sie vorliegt — schreiben Sie uns an security@brinkhaus-gmbh.de.

Lieferantenerklärung zur Cyberresilienz

ProduktopenXEdge — Variante brinkhaus
RechtsgrundlageVerordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)

Was wir erklären

Die Brinkhaus GmbH erklärt als Hersteller, dass das von uns gelieferte Produkt openXEdge den einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen entspricht.

Das Produkt ist ein Standardprodukt im Sinne der Verordnung; es ist weder in Anhang III noch in Anhang IV als wichtiges oder kritisches Produkt aufgeführt. Die Konformitätsbewertung erfolgt daher zulässigerweise durch uns selbst (Modul A, interne Kontrolle). Eine notifizierte Stelle ist nicht beteiligt.

Diese Erklärung gilt ab der Firmware-Version, die in der zugehörigen EU-Konformitätserklärung (Dokument KE-openXEdge-brinkhaus) genannt ist, und für alle nachfolgenden Versionen dieser Variante.

Angaben zum Hersteller

HerstellerBrinkhaus GmbH
AnschriftSchneekoppenweg 6, 30916 Isernhagen, Deutschland
HandelsregisterAmtsgericht Hannover, HRB 219360
USt-IdNr.DE327832140
GeschäftsführerDr. Jan Brinkhaus
Kontakt für Sicherheitsfragensecurity@brinkhaus-gmbh.de

Der Hersteller ist in der Union niedergelassen; ein Bevollmächtigter ist nicht bestellt.

Unterstützungszeitraum

Brinkhaus stellt für die openXEdge ab Lieferung des einzelnen Geräts fünf Jahre lang Sicherheitsupdates für die Firmware und den mitgelieferten Container-Stack über den signierten Aktualisierungskanal bereit.

Der Zeitraum beginnt mit der Lieferung des einzelnen Geräts und läuft je Gerät; ein Ersatzgerät beginnt einen eigenen Zeitraum.

Er gilt für alle Firmware-Stände dieses Geräts.

Was das für Ihre eigenen Pflichten bedeutet

Sie können diese Erklärung für Ihre Lieferantendokumentation verwenden. Für die Cyberresilienz des gelieferten Produkts gilt:

AnforderungWie wir sie erfüllen
SicherheitsupdatesÜber einen signierten Aktualisierungskanal; jede Aktualisierung wird vor der Installation kryptografisch geprüft, eine fehlgeschlagene Installation kehrt selbsttätig auf den vorherigen Stand zurück
SchwachstellenmeldungÖffentliche Meldeadresse security@brinkhaus-gmbh.de; gutgläubige Melder haben keine rechtlichen Schritte zu befürchten
Stückliste der Software (SBOM)Wird zu jeder ausgelieferten Version im CycloneDX-Format geführt und Ihnen auf Anfrage innerhalb von zehn Arbeitstagen bereitgestellt
Technische DokumentationWird nach Anhang VII geführt und Marktüberwachungsbehörden auf begründetes Verlangen vorgelegt
NutzerinformationenIn dieser Dokumentation, insbesondere auf der Seite Sicherheit und Support

Voraussetzungen an den Betrieb

Diese Erklärung setzt voraus, dass das Gerät bestimmungsgemäß betrieben wird:

  1. im geschützten Firmen- oder Anlagennetz, nicht aus dem Internet erreichbar und ohne Portweiterleitung auf das Gerät;
  2. physisch zugangsgeschützt aufgestellt, etwa im verschlossenen Schaltschrank;
  3. mit geändertem Startpasswort und eigenen Benutzerkonten;
  4. mit einem aktuellen, von uns bereitgestellten Firmware-Stand.

Wird das Gerät außerhalb dieser Voraussetzungen betrieben, verliert diese Erklärung ihre Grundlage. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Sicherheit und Support.

Weitere Unterlagen auf Anfrage

Auf Anfrage an security@brinkhaus-gmbh.de erhalten Sie:

  • die vollständige EU-Konformitätserklärung nach Anhang V mit CE-Kennzeichnung,
  • die Stückliste (SBOM) zu dem auf Ihrem Gerät laufenden Firmware-Stand,
  • Auskunft zur technischen Dokumentation nach Anhang VII.

Unterschrift

Unterzeichnet für und im Namen von Brinkhaus GmbH:

Ort 
Datum 
NameDr. Jan Brinkhaus
FunktionGeschäftsführer

Unterschrift